NEUER SERVICE – ONLINE TERMINBUCHUNG FÜR DIE INFEKTSPRECHSTUNDE
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01.03.2026 über unsere Homepage www.hausaerzte-holweide.de die Buchung von Onlineterminen möglich sein wird.
Dieses Angebot gilt bisher AUSSCHLIEßLICH FÜR DIE INFEKTSPRECHSTUNDE. Wir bemühen uns, auch andere Termine alsbald möglich über diese Plattform verfügbar zu machen.
In diesem Zuge werden wir auch die Onlinebestellmöglichkeit von Rezepten und Überweisungen über den neuen Anbieter koordinieren.
Hierfür ist eine einmalige Registrierung bei Termed notwendig.
Wir hoffen, so Abläufe effizienter und besser gestalten zu können und freuen uns, Ihnen diesen neuen Service anbieten zu können.
Ihr Praxisteam
Aktuelle Urlaube der Ärztinnen im Frühjahr 2026
Dr. med. Nina Lükewille: 03.-12.04.2026, 15.05.2026
Dr. med. Esther Päsler: 30.03.2026-06.04.2026, 18.-26.05.2026
Annika Peters: 20.02.206, 03.-12.04.2026, 01-05.06.2026
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie an dieser Stelle zu zwei häufigen Fragen informieren:
WARUM BENÖTIGT DIE PRAXIS EINEN WERKTAG, UM EIN REZEPT AUF MEINE KARTE ZU LADEN, NACHDEM ICH DIE KARTE EINGELESEN HABE?
Der Ablauf bei der Bestellung eines Rezepts gestaltet sich wie folgt:
- Sie bestellen auf den Ihnen bekannten Wegen ein Rezept in unserer Praxis.
- Unsere MFA nimmt den Rezeptwunsch entgegen und notiert diesen in der Akte.
- Nun gibt es zwei Möglichkeiten.
- Ist ihre Karte in diesem Quartal schon eingelesen, landet ihr Rezept NACH DER SPRECHSTUNDE auf einer Liste zur Unterschrift bei der entsprechenden Ärztin.
- Ist ihre Karte im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen, kann der Rezeptwunsch von den Ärztinnen aus technischen Gründen noch nicht weiter bearbeitet werden, dass heißt dieser Rezeptwunsch LANDET NOCH NICHT BEI EINER ÄRZTIN.
- Ist das Rezept bei einer Ärztin zur Unterschrift, muss seitens der Ärztin Verschiedenes geprüft werden. Diese Vorgaben stammen nicht von uns, sondern von der kassenärztlichen Vereinigung:
- Kann das Medikament eventuell weggelassen werden? Wird es noch benötigt?
- Soll die Dosierung so beibehalten werden?
- Stimmt die Bestellung mit dem Medikationsplan überein?
- Ist es plausibel, dass die Tabletten verbraucht sind?
- Besteht Suchtgefahr bei zu häufiger Einnahme? Bestehen Medikationsfehler?
- Ist die Verordnung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich?
- Gibt es die Substanz jetzt frei verkäuflich? (Dann darf sie nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden und das ändert sich auch immer wieder….)
- Oder ist es dennoch verordnungsfähig aufgrund der Ausnahmeliste des gemeinsamen Bundesausschusses?
- Habe ich das entsprechende Rabattpräparat gewählt, oder gibt es ein günstigeres?
- Sie sehen, dass die Verschreibung eines Medikaments in einem engen rechtlichen Rahmen erfolgt, für das ÄrztInnen auch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus sehen wir eine große Verantwortung darin, dass Sie die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung erhalten.
- GEBEN SIE UNS BITTE DIE ZEIT, DIES VERANTWORTLICH ZU TUN!
WARUM KANN MEIN BONUSHEFT NICHT (IMMER) SOFORT AUSGEFÜLLT WERDEN?
Wir behandeln in jedem Quartal zwischen 2000 und 2500 PatientInnen. Dies machen wir unheimlich gerne, wir beraten medizinisch, impfen, versorgen Wunden, hören uns aber auch Sorgen an und behandeln auch immer wieder den ein oder anderen Notfall.
Bitte verstehen Sie, dass das Ausfüllen von Bonusheften ihrer Krankenkasse bei diesen vielfältigen Aufgaben nicht höchste Priorität hat. Gerne können Sie dieses bei uns lassen und am nächsten Werktag gestempelt abholen. Zwischendurch geht dies nur, wenn genügend Kapazität da ist. Ansonsten geht uns die Behandlung der Patienten vor.

