Wichtige Information zur Einführung des E-Rezepts (voraussichtlich schrittweise ab 23.11.2023)
Künftig verordnen wir apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte ausschließlich digital als sog. elektronisches Rezept (eRezept). Diese Anwendung ist ab dem 01.01.2024 für alle Arztpraxen und Apotheken gesetzlich verpflichtend.
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
Alternativ können Sie Ihr Rezept auch mit der eRezept App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibung direkt auf Ihr Smartphone. Um die App nutzen zu können, benötigen Sie neben ihrem Smartphone eine neuere eletronische Gesundheitskarte mit Kontaktlosfunktion und dazugehöriger PIN. Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Nach wie vor gilt: wir benötigen zu Beginn jeden Quartals zum elektronischen Abgleich der Versichertendaten Ihre Gesundheitskarte – ab Erhalt derselben kann die Bearbeitung mit einer Bearbeitungszeit von einem Werktag beginnen.
Achtung: Einige Verordnungen können noch nicht als eRezept ausgestellt werden, z.B. Rezepte für Krankengymnastik, Betäubungsmittelrezepte, Medizinprodukte (auch Blutzuckerteststreifen), Hilfsmittel. Diese müssen wie gewohnt in der Praxis abgeholt werden
Bei weiteren Frage informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder unter :
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Auch wir helfen Ihnen bei Fragen oder Problemen gerne weiter.
Aktuelle Information:
Liebe Patientinnen und Patienten,
Nach langjähriger Tätigkeit verlasse ich die Praxis zum 01.01.2024 in den Ruhestand. Ich bedanke mich für das Vertrauen, das Sie mir all die Jahre entgegengebracht haben.
Meine Nachfolgerin Frau Annika Peters wird die Praxis mit Frau Dr. med. Lükewille und Frau Dr. med. Päsler weiterführen.
Die Kontaktinformationen der Praxis bleiben wie gewohnt bestehen. Die Öffnungszeiten ab dem 01.01.2024 ändern sich (siehe auch unter Aktuelles)
Ich wünsche Ihnen Gesundheit und Zuversicht.
Ihre Ursula Hinrichs
ÄNDERUNG DER ÖFFNUNGSZEITEN AB 1.1.2024
Die Öffnungszeiten unserer Praxis ändern sich ab dem 1.1.2024:
Die neuen Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Freitag: 7.30h – 11.30h
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14.00h – 17.00h
Infektsprechstunde 11.30h – 12.30h
(nur nach telefonischer Voranmeldung)
Covid- und Grippeimpfungen ab Oktober
Wann?
Ab Oktober bieten wir dieses Jahr wieder jeden Montag und Donnerstag zwischen 17 und 18 Uhr die Möglichkeit, sich ohne Termin gegen Covid (bei entsprechender Indikation) und/oder Grippe impfen zu lassen. Darüber hinaus ist es selbstverständlich auch möglich, einen Termin hierfür zu vereinbaren (telefonisch oder per Email unter impfung@hausaerzte-holweide.de). Patient:innen, die ohnehin alle drei Monate zu Kontrolluntersuchungen kommen, bitten wir, sich beim Termin impfen zu lassen, um bei den offenen Impfsprechstunden unnötige Wartezeiten zu reduzieren.
Wer soll noch eine Covidimpfung erhalten?
Alle Personen ab 18 Jahren sollten eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Antigenkontakten haben (dabei zählen Impfung und Infektion gleichermaßen).
Eine jährliche Auffrischimpfung analog zur Grippeimpfung sollen im Herbst alle Personen ab 60 Jahren sowie alle Personen ab 18 Jahren mit relevanten Grunderkrankungen und Angehörige von Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit sowie medizinisches und Pflegepersonal erhalten, wenn die vorherige Impfungen ein Jahr oder länger zurück liegt.
Bitte denken Sie bei der Impfung an ihr gelbes Impfbuch.