Praxisschließung Christi Himmelfahrt
Am 19.05.2023 (Brückentag Christi Himmelfahrt) bleibt unsere Praxis geschlossen.
Die Vertretung in dringenden Fällen übernimmt:
Hausarztpraxis Joachim Fischer
Bergisch Gladbacher Str. 599
51067 Köln
Telefonnummer: 0221-634567
Vielen Dank für Ihr Verständnis, schöne Feiertage
wünscht
Ihr Praxisteam
Ende der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 01.04.2023
Ab dem 01.04.2023 endet die Möglichkeit, sich bei Infekten der oberen Atemwege telefonisch krankschreiben zu lassen. Wie bisher auch behandeln wir zum Schutz chronisch erkrankter Patienten mit Erkältungssymptomen (z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmacksverlust) in der gesonderten Infektionssprechstunde . Hierfür bitten wir Sie auch weiterhin um vorherige Anmeldung (telefonisch oder per Email).
Für alle anderen Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder kommen am Vormittag bis spätestens 11 Uhr in die Praxis.
Ende der Maskenpflicht zum 07.04.2023
Ab dem 07.04.2023 endet auch in den Praxen die Maskenpflicht. Zeigen Sie sich bitte weiterhin solidarisch mit ihren Mitmenschen und dem Personal der Praxis und tragen Sie bei Erkältungsbeschwerden weiterhin eine Maske.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam
Aktuelle Information zu Covidimpfungen
Anmeldungen für Impftermine können telefonisch oder per Email (impfung@hausaerzte-holweide.de) erfolgen. Bei Anmeldung per Email bitten wir um die Angabe einer aktuellen Telefonnummmer zur Terminvereinbarung. Zum Impftermin bringen Sie bitte den bereits ausgefüllten Aufklärungsbogen (abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.htm) und Ihren gelben Impfausweis mit.
Wir bitten bei der Nachfrage nach Terminen um Beachtung folgender Hinweise der STIKO:
Für wen sind die adaptierten BA.1 und BA.4/BA.5-Impfstoffe zur Auffrischung (Booster) empfohlen?
- Erste Auffrischimpfung (in der Regel die 3. Impfung) – sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion für alle Personen ab 12 Jahren
- Zweite Auffrischimpfung (in der Regel die 4. Impfung) – sechs Monate zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion):
- Personen ab 60 Jahren
- Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, inbesondere Immundefizienz
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohnern
- Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Eine fünfte Auffrischimpfung sollte nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit Ihrer behandelnden Ärztin erfolgen.
Sollte auf Sie keine der oben genannten Gruppen zutreffen oder hatten Sie bereits drei Impfungen und eine Coronavirusinfektion, bringt die erneute Auffrischung nach aktuellem Erkenntnisstand keinen zusätzlichen Nutzen.